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Werbung für Glücksspiele

Glücksspiele: keine Werbung und nicht vor 21 Jahren

Deutlichere, vielfältigere und nachdrücklichere Warnhinweise in der Werbung für Lotterien, Sportwetten und andere Glücksspiele sowie ein Mindestalter von 21 Jahren für die Teilnahme. Der Hoher Gesundheitsrat hat diese Empfehlungen in seiner Stellungnahme 9790 formuliert, wie es das geltende Recht vorschreibt, insbesondere in Bezug auf Form und Inhalt der Werbung, die weiterhin zulässig ist.

Die wirksamste Maßnahme gegen die Suchtgefahren sieht der Rat jedoch in einem einfachen Verbot jeglicher Werbung.

Leider nur in französischer und niederländischer Sprache verfügbar.

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